Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
SGB XI§ 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
Stand: 09.06.2021
Wird zitiert von 17
Nach Gewicht
- FG Niedersachsen, 19.04.2013 – 16 K 239/12Zitiert von 1
- LSG Hessen, 12.11.2021 – L 6 P 10/20Zitiert von 2
- LSG Hessen, 18.06.2025 – L 6 P 3/24 ZVW
- FG Köln, 23.08.2023 – 9 K 899/22
- FG Münster, 14.01.2014 – 15 K 4674/10 UZitiert von 4
- BFH, 07.12.2016 – XI R 5/15Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des "Individuellen Services für behinderte Menschen" durch eine Pflegekraft - Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen - Einrichtung mit sozialem CharakterZitiert von 26
Zuletzt entschieden
- SG Marburg, 11.02.2026 – S 19 P 56/25
- FG Köln, 25.09.2024 – 9 K 728/18Zitiert von 1
- LSG Bayern, 19.08.2022 – L 4 P 7/22Zitiert von 1
17 Entscheidungen zu § 45 SGB XI →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 45 SGB XI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2011/45#abs-1 (1) Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. § 114a Absatz 3a gilt entsprechend. Die Pflegekassen sollen auch digitale Pflegekurse anbieten; die Pflicht der Pflegekassen zur Durchführung von Schulungskursen nach Satz 1 vor Ort bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2011/45#abs-2 (2) Die Pflegekasse kann die Kurse entweder selbst oder gemeinsam mit anderen Pflegekassen durchführen oder geeignete andere Einrichtungen mit der Durchführung beauftragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2011/45#abs-3 (3) Über die einheitliche Durchführung sowie über die inhaltliche Ausgestaltung der Kurse können die Landesverbände der Pflegekassen Rahmenvereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen schließen, die die Pflegekurse durchführen.